Häufig gestellte Fragen

1. Wie ist der Ablauf einer Prothesenversorgung?

  • Der behandelnde Hausarzt/Facharzt oder der (Fach-)Arzt in einer Klinik stellt eine Verordnung über das Hilfsmittel aus.
  • Die Verordnung wird von uns mit einem Kostenvoranschlag beim zuständigen Kostenträger zur Genehmigung eingereicht.
  • Die zuständige Stelle bei den Kostenträgern überprüft die Verordnung und den Kostenvoranschlag.
  • Nach der Genehmigung des Hilfsmittels durch den Kostenträger können wir mit der Fertigung beginnen.
  • Nach Terminvereinbarung wird ein Gipsabdruck erstellt.
  • Dann erfolgt die Anprobe des gefertigten Probeschaftes inklusive Anpassung und Aufbau auf den Prothesen – Funktionsteilen.
  • Wenn der Probeschaft nach erfolgter Testphase passt, wird die Form und Statik auf das endgültige Schaftmaterial übertragen.
  • Die endgültige Versorgung wird gefertigt, die kosmetische Verkleidung besprochen und vorbereitet.
  • Der letzte Schritt besteht darin, bei Abholung der endgültigen Versorgung die Passform zu kontrollieren, sowie die Prothesenkosmetik anzupassen und fertig zu stellen.

2. Ab wann kann mit der Prothese gestartet werden?

Bei guter Wundheilung und entsprechenden stumpfkomprimierenden Maßnahmen kann bereits innerhalb der ersten drei Wochen nach einer Amputation mit stumpfformenden Maßnahmen begonnen und der Gipsabdruck erstellt werden.

3. Wie schwer ist eine Prothese?

In jedem Fall leichter, als der natürliche Gliedmaßenabschnitt. Das Gewicht ist von der Auswahl der Funktionsteile (Kniegelenk, Fußsystem usw.), den Strukturteilen (Verbindungselemente, Modularrohre usw.) und von der gewünschten Stabilität (abhängig vom Gewicht des/r Patienten/-in und der Aktivität des Patienten) vorbestimmt.
Wir sind mit unseren sehr leichten Werkstoffen (Carbon, Kevlar, Glasfaser usw.) in der Lage, zum Beispiel eine Unterschenkelprothese mit einem Gewicht von weit weniger als 1000 g herzustellen.

4. Wie lange dauert die Fertigung?

Durchschnittlich 3 Wochen.

5. Wann sollte eine Prothese ersetzt oder erneuert werden?

  • Bei Änderung der Stumpfsituation und dadurch Einschränkung der Mobilität.
  • Bei Auftreten eines Defekts, der nicht behoben werden kann.
  • Bei Überschreiten eines Höchstalters abhängig vom Typ der Prothese wegen Alterung der Verschleißteile.
  • Wichtig ist in jedem Fall eine regelmäßige Kontrolle der Prothese, um frühzeitig eventuelle Schäden und Verschleiß erkennen zu können.

6. Wie oft muss ich zu Anproben kommen?

Bei optimalem / gutem Verlauf 3 mal.

7. Welche Wartezeiten/Verweildauer muss ich einplanen:

Wartezeiten werden durch Terminvereinbarung auf ein Minimum reduziert. Wie lange der Zeitaufwand des Termins ist, richtet sich nach der Menge der anfallenden Arbeiten.

8. Mit welchen Einschränkungen muss ich rechnen:

Etwaige Einschränkungen sind abhängig von der Amputationshöhe und der allgemeinen Fitness. Eine Prothese kann bis zum heutigen Tag nach Stand der Wissenschaft und Technik niemals ein gesundes Bein /einen gesunden Arm / eine gesunde Hand vollständig in ihrer Funktion und dem Aussehen ersetzen.

9. Können die Materialen eines Prothesenschafts Allergien auslösen?

Wir verwenden lediglich Materialien, die von dem Hersteller zur Fertigung von Prothesen freigegeben sind. Das Auftreten einer Allergie ist extrem selten, allerdings denkbar und möglich. Nach unserer Erfahrung kommt es bei den Patienten unserer Versorgungen etwa bei einem von tausend Patienten zu einer echten Allergie.

10. Welche sportlichen Betätigungen können ausgeführt werden?

Im Prinzip fast alle! Jedoch möglicherweise nur mit einer entsprechenden Spezial – Prothese.

11. Kann ich wieder eine kurze Hose oder einen Rock tragen?

Ja. Es gibt hochwertige Silikon – Kosmetik – Verkleidungen, bei denen auch bei genauester Betrachtung kaum zu erkennen ist, dass es sich hier nicht um das natürliche Körperteil, sondern um ein künstlich hergestelltes Hilfsmittel handelt. Allerdings sind diese Außenbeschichtungen nicht immer im Versorgungsumfang der Kostenträger enthalten.

12. Kann ich mit jedem Auto fahren?

Rein technisch im Grunde ja, wenn es entsprechend umgebaut oder ausgestattet ist. Viele Autohersteller bieten dazu behindertengerechte Fertiglösungen als Umbauten ab Werk an.

13. Muss ich beim TÜV meine Amputation bzw. Prothese eintragen lassen?

Das entscheidet in aller Regel die zuständige Führerscheinstelle im Landratsamt oder in der Stadtverwaltung. Meistens wird ein verkehrsmedizinisches Gutachten ( bei uns im Haus möglich!) erforderlich, das durch einen speziell ausgebildeten Facharzt erstellt wird.

14. Kann ich mit meiner Prothese ins Wasser?

Die meisten Prothesen sind nicht für den Kontakt mit Wasser geeignet. Teile des Prothesensystems können durch Korrosion (Rost) oder Feuchtigkeit in elektronischen Einheiten funktionsunfähig werden. Allerdings hat nach neuerem Richterspruch das Bundessozialgericht entschieden, dass jeder amputierte Patient, der die entsprechenden Vorteile auch nutzen kann, das Anrecht auf eine „wasserfeste Gehilfe“, auch „Badeprothese“ genannt, hat. Wir können Ihnen für diesen Einsatzzweck eine speziell konstruierte wasserfeste Gehhilfe fertigen.